Warnwestenpflicht ab 2014

Ab Juli 2014 herrscht in Deutschland Warnwestenpflicht, wie bereits schon in anderen europäischen Ländern. Dann muss in allen Fahrzeugen eine Warnweste in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe liegen.

Warnwestenpflicht 2014

Sicherheit bei Pannen oder Unfällen

Das Tragen der Warnweste bei Pannen oder Unfällen dient zur eigenen Sicherheit. Wer eine Warnweste trägt, wird fünfmal früher wahrgenommen. Besonders bei Dunkelheit besteht die Gefahr beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder beim Gang zur Notrufsäule von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden.

Wann muss man eine Warnweste tragen?

Bei Pannen auf der Landstraße oder Autobahn sollte die Leuchtweste vor dem Austeigen aus dem Auto angezogen werden. Deshalb enpfiehlt es sich, die Warnwesten unter dem Fahrersitz, in den Ablagen der Türen oder im Handschuhfach und nicht im Kofferraum aufzubewahren.

Außerdem ist es Pflicht für alle Insassen auf der Autobahn Leuchtwesten beim Aussteigen zu tragen.

Bußgeld bei Verstoß

Die Strafen bei einem Verstoß betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro. Auch wer gegen die neue Regel in Deutschland verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dessen Höhe ist jedoch noch nicht endgültig festgelegt.


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